Erfassung, Musterung und Einberufung

Seit dem 1. Juli 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft. Beispielsweise Ihr Gesundheitszustand muss jedoch auch für den freiwilligen Wehrdienst festgestellt werden.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals