Reisen in einen Staat außerhalb der EU

Anders als bei Reisen innerhalb der EU kommt es beim Grenzübertritt in einen Nicht-EU-Staat zu Pass- und Zollkontrollen. Daneben gibt es eigene Regeln für bestimmte Bereiche, z. B. den Autoverkehr oder die Ein- und Ausfuhr von Tieren.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals