Kauf von Waren

Beim Kauf von Waren entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen den Personen, die kaufen und verkaufen, mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Informieren Sie sich daher, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, eingehend über die geltenden Regelungen. Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick.

Leistungen

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals