Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gehen Sie eine Rechtsbeziehung mit der Dienstleisterin oder dem Dienstleister ein, mit allen damit verbundenen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Informieren Sie sich daher, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen eingehend über die geltenden Regelungen. Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals