Menschen- und Bürgerrechte

Die Grundrechte stehen allen Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu. Die Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben oder der Schutz vor Folter sind nur einige der geltenden Menschen- und Bürgerechte.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals