Bildung

Menschen mit Behinderungen haben denselben Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung wie nicht behinderte Menschen. Dies sichert auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals