Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Fachbereich 3 – Planen, Bauen und Liegenschaften
Rathaus Markt Markt Erlbach
Neue Straße 16
91459 Markt Erlbach
- info@markt-erlbach.de
- www.markt-erlbach.de
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 13.00-18.00 Uhr
Bauverwaltung, Bauordnung, Bauplanung
Rathaus Markt Markt Erlbach
Neue Straße 16
91459 Markt Erlbach
- info@markt-erlbach.de
- www.markt-erlbach.de
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 13.00-18.00 Uhr