Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Tiefel, Andrea

Fachbereichsleiterin FB 2 - Finanzverwaltung; Kämmerei

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Wirth, Anastasia

Steuern & Gebühren

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