Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Westenfelder, Susanne

Bürgerbüro

Platzhalter

Meyer, Liane

Bürgerbüro

Dienstag bis Freitag nur vormittags, mittwochs ganztägig

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