Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Westenfelder, Susanne

Bürgerbüro

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Meyer, Liane

Bürgerbüro

Dienstag bis Freitag nur vormittags, mittwochs ganztägig

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