Kreis- und Gemeindekasse; Informationen über Kassengeschäfte
Die Kreiskasse erledigt die Kassengeschäfte des Landkreises, die Gemeindekasse die Kassengeschäfte der Gemeinde.
Zu den Kassengeschäften gehören die Annahme der Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen, die Verwaltung der Kassenmittel, die Verwahrung von Wertgegenständen, die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege, soweit nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Der Kasse obliegen außerdem die Mahnung, die Vollstreckung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumniszuschläge), soweit nichts anderes bestimmt oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist.
- Art. 100 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 86 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
- § 42 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 34 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
- § 38 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Markt Markt Erlbach)
SEPA-Lastschriftmandat
Hier können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
https://formular.komuna.net/intelliform/forms/markterlbach/verwaltung/pool/sepa/index
Antrag auf Stundung/Aussetzung
Hier können Sie die Stundung bzw. Aussetzung beantragen.
https://formular.komuna.net/intelliform/forms/markterlbach/verwaltung/pool/antr_stundungaussetzung/index
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Eigene Beschreibung
- Kartenvorverkauf für verschiedene Markt Erlbacher Veranstaltungen.
Ansprechpartner
Eber, Andrea
Kassenleitung - Marktkasse und Kindertagesstätten
- 09106 9293-21
- 09106 9293-521
- E-Mail senden
- Zimmer 15
Montag bis Freitag nur vormittags