Informationen zur Grundsteuerreform

    Seit Mitte Juni versendet das Finanzamt Uffenheim nun Aufforderungen zur Abgabe der erforderlichen neuen Berechnungsgrundlagen zur Grundsteuer an alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen.

    Ausschlaggebend  für die Abgabe der Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse am Stichtag 01.01.2022, auch wenn das Grundstück bzw. die Immobilie inzwischen verkauft wurden.

    Wie können Sie die Grundsteuererklärung abgeben?

    Ausführliche Informationen finden Sie im Internet auf der Seite www.grundsteuer.bayern.de.

    Ab dem 01. Juli 2022 können Sie über ELSTER online mit der Erfassung starten. Eine ausführliche Anleitung zur Registrierung für dieses einfache papierlose Verfahren finden Sie auf der Website www.elster.de.
    Auf dieser Website können Sie unter „Grundsteuerreform“ auch ein kurzes Erklärvideo zur elektronischen Abgabe Ihrer Erklärung anschauen.

    ELEKTRONISCH PER ELSTER

    Die Übertragung der Daten auf elektronischem Weg ist die vom Finanzamt bevorzugte Variante. Beispielsweise können auch Kinder, Enkelkinder oder Bekannte die bereits ELSTER nutzen, unter Ihrer Registrierung Daten von anderen Personen übertragen. Der Vorteil dieser Variante ist, dass hier die Daten direkt nach der Eingabe einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden und etwaige Nachfragen des Finanzamtes vermieden werden können.

    AM PC AUSFÜLLBAR

    Sofern Sie die erforderlichen Daten nicht elektronisch übermitteln können, besteht die Möglichkeit, die Formulare am PC auszufüllen, anschließend auszudrucken und an das Finanzamt zu senden.

    HANDSCHRIFTLICH

    Sollte keines dieser Verfahren möglich sein, sind ab Anfang Juli 2022 Formulare in Papierform zum handschriftlichen Ausfüllen im Rathaus erhältlich.

    Wie ist die Grundsteuererklärung auszufüllen?

    Zum Ausfüllen der Grundsteuererklärungen bieten die Finanzämter ebenfalls Erklärvideos (www.grundsteuer.bayern.de) zu gängigen beispielhaften Sachverhalten – Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, verpachteter Acker - an.

    Ebenso hält die informative Broschüre „Die Grundsteuerreform in Bayern – Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat weitere hilfreiche Angaben zum Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung für Sie bereit.

    Wir werden Sie auch weiterhin über unser Mitteilungsblatt sowie unsere Website auf dem Laufenden halten und über aktuelle Entwicklungen informieren sowie auch häufig auftretende Fragen beantworten.

    Auskünfte und Hilfestellungen im Überblick:

    Informations-Hotline der Finanzämter zur Bayerischen Grundsteuer T: 089 30 70 00 77

    Informationen zur Abgabe der Erklärung via ELSTER https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform

    Ausfüllanleitungen zu den Vordrucken der Grundsteuererklärung und weiterführende Links gibts auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de

    Kostenfreie Daten zu den Flurstücken über den Bayern-Atlas-Grundsteuer:
    https://www.ldbv.bayern.de/file/pdf/16323/Grundsteuer_Flurst%C3%BCcksdaten_im_BayernAtlas.pdf

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Finanzverwaltung, Frau Illner 09106 92 93-23 oder per Mail an anke.illner@markt-erlbach.de.

     

     

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