Überwachung des ruhenden Verkehrs ab 5. September 2022

    Wie bereits mehrfach berichtet hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 13. Mai 2022 mehrheitlich beschlossen, neben dem fließenden Verkehr zukünftig auch den ruhenden Verkehr zu überwachen.

    Besonders häufig zu beobachten sind dabei folgende Verstöße:

    - Missachtung von absoluten Haltverboten, die aufgrund von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen angeordnet werden

    - Missachtung des absoluten Haltverbots im Zennhäuser Weg im Bereich der Schule sowie „wildes Parken“ rund um die Rangauhalle und das Rangaubad

    - Parken entgegen der Fahrtrichtung sowie auf dem Gehweg (außerhalb der markierten Flächen) in der Neuen Straße rund um das Rathaus und die Raiffeisenbank

    - Missachtung des Parkverbots in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, insbesondere in den Wohngebieten

    - Missachtung des Parkverbots vor Grundstückszufahrten

    - Widerrechtliches Parken auf den Behindertenparkplätzen sowie den Parkplätzen für E-Fahrzeuge in der Hauptstraße (Wichtig: Ein Schwerbehindertenausweis ermächtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, hierzu ist ein gesonderter Parkausweis erforderlich!)

    - Missachtung der Parkregelung in der Hauptstraße 

    Hier ist folgendes anzumerken: Das Halten ist in der gesamten Hauptstraße auch außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen erlaubt, wodurch ein Einkauf beim Bäcker, sowie Erledigungen in der Bank oder bei der Postagentur in der Regel problemlos möglich sind. Beeinträchtigungen und Parkverstöße stellen insbesondere „dauerparkende“ Anwohner sowie Fahrzeuge dar, die sich längerfristig in der näheren Umgebung aufhalten.

    Ab Montag, den 5. September 2022 wird mit einer „sanften“ Überwachung begonnen, d.h. die Verkehrsteilnehmer, die einen Parkverstoß begehen, werden durch einen freundlichen Hinweis auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, aber noch nicht monetär sanktioniert.

    Diese Probephase geht dann ab Dienstag, den 4. Oktober 2022 in die „scharfe“ Überwachung über und Parkverstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

    Bei Rückfragen oder allgemeinen Fragen zum Thema Verkehr und Parken steht Ihnen unser Geschäftsleiter Sebastian Gaukler unter der Telefonnummer 09106 – 92 93 10 oder per Mail an sebastian.gaukler(at)markt-erlbach.de gerne zur Verfügung.

     

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