Schnelles Internet – Breitbandausbau

Verfahren Teil 2

für die Ortsteile: Altziegrück, Altselingsbach, Eschenbach, Haaghof, Haidt, Jobstgreuth, Kappersberg, Kemmathen, Knochenhof, Oberulsenbach, Siedelbach, Wilhelmsgreuth und Ziegelhütte

Übergabe des Zuwendungsbescheids

Finanzminister Dr. Markus Söder hat unserer Ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß am 10.03.2017 den 2. Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen übergeben.

Mit diesem Förderbescheid erhält der Markt Markt Erlbach die benötigten Fördermittel um den Breitbandausbau für die Ortsteile Altselingsbach, Altziegenrück, Eschenbach, Haaghof, Haidt, Jobstgreuth, Kappersberg, Kemmathen, Knochenhof, Oberulsenbach, Siedelbach, Wilhelmsgreuth und Ziegelhütte realisieren zu können.

Markt Erlbach, 21.03.2017

Chronologischer Ablauf (Verfahren Teil 2)

Der Markt Markt Erlbach beabsichtigt in Kürze den zweiten Teil des Breitbandausbaus an die Fa. Telekom zu vergeben. Der hierzu notwendige Förderantrag liegt aktuell bei der Regierung zur Prüfung. Der Abschluss eines Kooperationsvertrages soll in den kommenden Monaten erfolgen, sobald die notwendige Rückmeldung der Regierung von Mittelfranken vorliegt.
Ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wird es dann voraussichtlich etwa 12 Monate dauern, bis eine Breitbandversorgung mit 30 bis 50 Mbit/s (im Download) in den Ortsteilen Altselingsbach, Altziegenrück, Eschenbach, Haaghof, Haidt, Jobstgreuth, Kappersberg, Kemmathen, Knochenhof, Oberulsenbach, Siedelbach und Wilhelmsgreuth zur Verfügung stehen wird.

Der genaue Umgriff der Ausbaubereiche kann der folgenden Karte entnommen werden.

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Stellungnahme Kooperationsvertrag Breitband Teil 2

Für den geplanten 2. Teil des Breitbandausbaus im Markt Erlbach hat zur Abgabefrist ein Unternehmen sein Angebot rechtzeitig vorgelegt.

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.07.2016 beabsichtigt der Markt Erlbach einen Kooperationsvertrag mit der Fa. Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.
Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken).

Markt Erlbach, den 02.08.2016

Die Frist zur Angebotsabgabe im Auswahlverfahren wird bis zum 13.05.2016, 11.00 Uhr verlängert. Die Bindefrist der Angebote ist hierdurch bis zum 31.10.2016 zu verlängern.

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR

Der Markt Markt Erlbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung sowie weitere Unterlagen.

Der Markt Markt Erlbach veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen  in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten 2. Markterkundung. 
Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Markt Erlbach, den 13.01.2016

Die in der Breitbandrichtline geförderte Markterkundung wird bis einschließlich den 31.08.2015 durchgeführt. Das Dokument zur Markterkundung, welches alle nach der Richtline notwendigen Informationen enthält, kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Markt Erlbach, 13.07.2015

Der Markt Markt Erlbach hat in einer Bestandsaufnahme die IST-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Ausbaugebiet festlegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die IST-Versorgung und das vorläufige Ausbaugebiet werden in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Markt Erlbach, 13.07.2015