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Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandelskonzept des Marktes Markt Erlbach wurde fortgeschrieben und im Dezember 2019 vom Marktgemeinderat als Handlungsgrundlage für die gemeindliche Einzelhandelsentwicklung beschlossen.

Der Markt Markt Erlbach hat bereits 2010 ein erstes Einzelhandelkonzept erstellen lassen um einen Einfluss auf die Entwicklung des Einzelhandels im Gemeindegebiet nehmen zu können.

Laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes müssen Gemeinden eine städtebauliche Konzeption verfolgen und einen sogenannten zentralen Versorgungsbereich festlegen, um positiv zu definieren, wo Einzelhandel stattfinden darf und in welchen Bereichen des Gemeindegebietes aus städtebaulichen Gründen ausdrücklich kein Einzelhandel angesiedelt werden soll.

Das 2010 erstellte Einzelhandelskonzept hat diesem Zweck in den vergangenen Jahren gedient, musste aber nun wieder fortgeschrieben werden, da sich die Voraussetzungen inzwischen gewandelt haben.

Das fortgeschriebene Konzept kann >>hier<< eingesehen werden:

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