Grundsteuer in Bayern Anzeige von Änderungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert...
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Wann, wie und warum, können Sie dem Flyer im Downloadbereich (unten) entnehmen.