Anliegerbescheinigung; Beantragung

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals