Dr. Birgit Kreß

Erste Bürgermeisterin seit 1. Mai 2008
  • 1. Vorsitzende des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Oberes Zenntal
  • 1. Vorsitzende des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe.

Als Vertreterin von Markt Erlbach, in folgenden Funktionen aktiv:

  • Bezirksvorsitzende des Bayerischen Gemeindetags
  • Mitglied im Kreistag seit 1.5.2008
  • Stellv. Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion
  • Stellvertretende Kreisvorsitzendes des BRK-Kreisverbandes im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
  • Sprecherin der bayernweiten Arbeitsgemeinschaft "Frauen führen Kommunen"

Frau Dr. Kreß ist am 16.11.1962 geboren und lebt in der Ringstraße 7 in Markt Erlbach. Sie ist verheiratet mit Bernd Kreß und hat zwei Kinder, eine Tochter und einen Sohn.

Ich lebe gerne in Markt Erlbach, weil...
ich meine Heimat liebe und es der schönste Ort der Welt ist.

In meiner Freizeit…
lese ich gerne, mache Sport und besuche Konzerte oder Veranstaltungen.
  
Meine Ziele für die Zukunft sind …,
dass ich Markt Erlbach und seinen Ortsteilen noch viel Gutes tun kann und unsere Kommune weiter entwickeln und voranbringen kann.
Persönlich wünsche ich mir natürlich die nötige Gesundheit und das Wohlergehen meiner Familie!

Aufgaben der Bürgermeisterin

Die erste Bürgermeisterin vertritt die Marktgemeinde nach außen.

Die erste Bürgermeisterin führt den Vorsitz im Gemeinderat (Art. 36 GO). Sie bereitet die Beratungsgegenstände vor und beruft die Sitzungen ein (Art. 46 Abs. 2 GO). In den Sitzungen leitet sie die Beratung und die Abstimmung, handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus (Art. 53 Abs. 1 GO).

Die erste Bürgermeisterin leitet und verteilt im Rahmen der Geschäftsordnung die Geschäfte (Art. 46 Abs. 1 GO). Sie kann dabei einzelne ihrer Befugnisse den weiteren Bürgermeistern, nach deren Anhörung auch einem Gemeinderatsmitglied und in den Angelegenheiten der laufenden Verwaltung Bediensteten der Gemeinde übertragen (Art. 39 Abs. 2 GO).

Die erste Bürgermeisterin vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse (Art. 36 GO).

Die erste Bürgermeisterin führt die Dienstaufsicht über die Beamten und Beschäftigten der Gemeinde und übt die Befugnisse des Dienstvorgesetzten gegenüber den Gemeindebeamten aus (Art. 37 Abs. 4, Art. 43 Abs. 3 GO).

Die Entscheidung über die Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8.

Die Entscheidung über die Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung von Arbeitnehmern bis zur Entgeltgruppe 8 des TVöD oder bis zu einem entsprechenden Entgelt.

Sämtliche Aufgaben finden Sie in der >>Geschäftsordnung<< des Marktes Markt Erlbach.