Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Schlag, Michael

Bauamtsleitung, Bauleitplanung

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals