Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Bodendörfer, Amelie

Standesamt, Soziales, Kultur

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals