Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Bodendörfer, Amelie

Standesamt, Soziales, Kultur

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals