Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Eber, Andrea

Kassenleitung - Marktkasse und Kindertagesstätten

Montag bis Freitag nur vormittags

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals