Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Westenfelder, Susanne

Bürgerbüro

Platzhalter

Meyer, Liane

Bürgerbüro

Dienstag bis Freitag nur vormittags, mittwochs ganztägig

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals