Bürgerantrag; Einreichung

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Gaukler, Sebastian

Geschäftsleitung, Sicherheit und Ordnung

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals