Arbeitnehmervertretung

Die Arbeitnehmervertretung setzt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch. Für bestimmte Personengruppen (z. B. Menschen mit Behinderungen) gibt es eigene Vertretungen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals