Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Westenfelder, Susanne

Bürgerbüro

Platzhalter

Meyer, Liane

Bürgerbüro

Dienstag bis Freitag nur vormittags, mittwochs ganztägig

Alle Leistungen