Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Markt Markt Erlbach)
Anzeige zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
Hier können Sie die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen anzeigen.
https://formular.komuna.net/intelliform/forms/markterlbach/verwaltung/pool/anzeige_verbrennungpflanzlicherabfaelle/index
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Eigene Beschreibung
Seit dem 01. Juli 2004 werden alle Aufgaben rund um die Abfallverwaltung zentral durch das Landratsamt übernommen.
Beginnend mit der An-/Abmeldung über die Veranlagung (Gebührenbescheid) bis hin zur Abrechnung mit dem Gebühreneinzug und der Ausgabe der Gebührenmarken. Eine zentrale Gebührenverwaltung bedeutet, dass alle Gebührenzahler im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim nur eine ausschließlich zuständige, einheitliche Anlaufstelle für fast alle Belange der Abfallwirtschaft und Müllentsorgung haben.
Weitere Links, die direkt zu den wichtigen Infos der Abfallwirtschaft online führen sind:
- Abfallwirtschaft (https://www.kreis-nea.de/service-themen/abfall-natur-umwelt/abfallentsorgung.html)
- Abfuhrtermine (https://www.kreis-nea.de/service-themen/abfall-natur-umwelt/abfallentsorgung/abfalltermine.html)
- Annahmestellen und Öffnungszeiten (https://www.kreis-nea.de/service-themen/abfall-natur-umwelt/abfallentsorgung/annahmestellen-oeffnungszeiten.html)
- Sperrmüllanfrage (https://www.kreis-nea.de/service-themen/abfall-natur-umwelt/abfallentsorgung/sperrmuellanfrage.html)
- Sperrmüll-Infoblatt (https://www.kreis-nea.de/uploads/tx_decibaybw/Infoblatt_Sperrmuell_202103.pdf)
Gerne möchten wir Sie auch auf die neue ABFALL-APP NEA hinweisen. Die aktuelle Infobroschüre dazu finden Sie unter https://www.kreis-nea.de/uploads/tx_news/Abfall_App_Flyer_2019.pdf).
Ansprechpartner

Meyer, Liane
Bürgerbüro
- 09106 9293-14
- 09106 9293-514
- E-Mail senden
- Zimmer 2
Dienstag bis Freitag nur vormittags, mittwochs ganztägig
